Wilder Müll vor Bödikerstrasse 21/Hanns-Conzens-Haus
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Vielen Dank für Ihren Hinweis zu den Müllablagerungen im Bereich der Bödikerstraße 21 / Hanns-Conzens-Haus.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachamt kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die im öffentlichen Raum befindlichen Abfälle wurden bereits durch die Stadtwerke Hürth entsorgt. Der dort noch vorhandene Sperrmüll liegt jedoch auf Privatgrund.
Für die Beseitigung von Abfällen auf privatem Gelände sind nach den geltenden Bestimmungen (§ 17 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) ausschließlich die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten verantwortlich. Die Stadt oder die Stadtwerke dürfen hier rechtlich nicht tätig werden, da deren Zuständigkeit sich allein auf den öffentlichen Raum beschränkt.
Sofern von Abfällen auf Privatgrundstücken Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen (z. B. durch Geruchsbelästigungen, Schädlinge oder Gefährdungen), kann das Ordnungsamt die Eigentümer zur Beseitigung auffordern. Eine direkte Entsorgung durch die Stadt oder Stadtwerke ist jedoch rechtlich ausgeschlossen.
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