Fußgängerfurt gefährlich
Diese Meldung wurde am 18.11.2024 via api erstellt.
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Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Das Ordnungsamt hat Ihr Anliegen vor Ort geprüft. Bei der durchgeführten Ortsbegehung konnte keine Einschränkung der Sicht auf den Fußgängerüberweg beim Abbiegen aus der Kochstraße festgestellt werden. Da die Kaulardstraße als Vorfahrtsstraße gilt, ist es erforderlich, dass sich die abbiegende Person, aus der Kochstraße kommend, langsam in die Straße reintastet.
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