Beschreibung der Meldung

Geschwindigkeit

Diese Meldung wurde am 02.08.2024 via iOS erstellt.

hier ist eine Tempo 30 Zone. Darauf achtet jedoch kaum einer. Ab dem Kreisverkehr wird die Straße mit hoher Geschwindigkeit bis zum Ende durchgefahren. Dadurch dass die Straße einen geraden Verlauf hat, kann man diese als Autofahrer gut einsehen was dazu führt , dass die Geschwindigkeit erhöht wird.
Des Öfteren musste man als Fußgänger oder beim aussteigen aus dem Auto schon zur Seite springen.
Hier spielen viele Kinder, muss erst etwas passieren, damit hier gehandelt wird?
Es gäbe doch die Möglichkeit von einer Aufpflasterung oder an dem Sackgassenschild das am Kreisverkehr steht noch mal einem Hinweis auf spielende Kinder oder 30 Zone anzubringen.
Weder die Polizei noch die Stadtverwaltung zeigen Interesse an dem Anliegen der Anwohner.
Mit der aktuellen Geschwindigkeit, die auf der Straße gefahren wird, darf es so nicht weitergehen. ich bitte erneut um Prüfung.

Meldungsposition
Details
Kategorie
Sicherheit und Ordnung
Zuständig
Stadt Hürth
Geokoordinaten
50,8929 - 6,8362
Bei Eingabe gesuchte Adresse
keine
(autom. ermittelt: Burgstraße 46, 50354 Hürth, Germany
Status
Gelöst
Angehängte Dateien
Keine Anhänge vorhanden.
Bearbeitungshistorie

Gelöst
Stadt Hürth am 07.08.2024 um 08:35 Uhr:

Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Die Beschilderung der 30-Zone beginnt bereits im Bereich Bachemer Straße/Grippekovener Staße, sowie aus allen anderen Fahrtrichtungen auch.
Die Beschilderung ist gut ersichtlich.

Die Tempo-30-Zone (umgangssprachlich: 30er-Zone) besteht meist aus mehreren miteinander verbundenen Straßen, auf denen das Tempolimit von 30 km/h durchgehend gilt.
Das kann relativ große Bereiche, etwa ganze Wohngebiete, umfassen. Im Unterschied zu einfachen Geschwindigkeitsbegrenzungen gilt das Tempolimit 30 km/h hier auch dann weiter,
wenn man abbiegst – so lange, bis die Zone wieder verlassen wird.
Der Beginn einer 30er-Zone wird durch ein viereckiges Schild mit dem Symbol für Tempo 30 und dem Zusatz “Zone” gekennzeichnet. Ab dann heißt es runter vom Gas und Geschwindigkeit anpassen.
Erst wenn man die ausgegraute, durchgestrichene Variante dieses Zeichens passiert, verlässt man die Tempo-30Zone.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung muss also nicht an jeder Kreuzung oder Einmündung neu angegeben werden.

Grundsätzlich sind weitere Beschilderungen/Markierungen manchmal wünschenswert, jedoch mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) leider nicht immer vereinbar.
Die Verkehrsbehörde ist gem. § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) verpflichtet, Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies unumgänglich ist. In Ihrer Gesamtheit stellen sich Verkehrszeichen aufgrund vielfältiger örtlicher und individueller Regelungsbedürfnisse als ein mehr oder weniger überschaubarer Schilderwald dar. § 39 Abs. 1 (StVO) wirkt dem entgegen und betont die Verpflichtung zum eigenverantwortlichen Verkehrsverhalten. Können Gefahren bei zweckgerechter Straßennutzung und gebotener Aufmerksamkeit vermieden werden, sind selbst bei schwierigen Verkehrslagen zusätzliche oder ergänzender Hinweise durch Verkehrszeichen entbehrlich. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes Verkehrszeichen erreicht wird. Leider kommt es immer wieder vor, dass Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern ignoriert werden. Daran ändert auch eine weitere Beschilderung nichts.

Hinsichtlich der erwähnten Geschwindigkeitsüberschreitungen ist die Stadt Hürth als mittlere kreisangehörige Stadt nicht für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig. Hier möchte ich Sie an die Polizei bzw. den Rhein-ErftKreis verweisen, da Geschwindigkeitskontrollen in deren Zuständigkeitsbereich liegen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.


in Bearbeitung
Stadt Hürth am 05.08.2024 um 16:52 Uhr:

Es wurde mit der Bearbeitung begonnen.


Ungeprüft
Stadt Hürth am 05.08.2024 um 16:52 Uhr:

Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Stadt Hürth" weitergeleitet.


Warten auf Freigabe
Unregistrierter Nutzer am 02.08.2024 um 08:10 Uhr:

Die Meldung wurde zur Freigabe an "Stadt Hürth" weitergeleitet.