Geschwindigkeit
Diese Meldung wurde am 02.08.2024 via iOS erstellt.
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Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die Beschilderung der 30-Zone beginnt bereits im Bereich Bachemer Straße/Grippekovener Staße, sowie aus allen anderen Fahrtrichtungen auch.
Die Beschilderung ist gut ersichtlich.
Die Tempo-30-Zone (umgangssprachlich: 30er-Zone) besteht meist aus mehreren miteinander verbundenen Straßen, auf denen das Tempolimit von 30 km/h durchgehend gilt.
Das kann relativ große Bereiche, etwa ganze Wohngebiete, umfassen. Im Unterschied zu einfachen Geschwindigkeitsbegrenzungen gilt das Tempolimit 30 km/h hier auch dann weiter,
wenn man abbiegst – so lange, bis die Zone wieder verlassen wird.
Der Beginn einer 30er-Zone wird durch ein viereckiges Schild mit dem Symbol für Tempo 30 und dem Zusatz “Zone” gekennzeichnet. Ab dann heißt es runter vom Gas und Geschwindigkeit anpassen.
Erst wenn man die ausgegraute, durchgestrichene Variante dieses Zeichens passiert, verlässt man die Tempo-30Zone.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung muss also nicht an jeder Kreuzung oder Einmündung neu angegeben werden.
Grundsätzlich sind weitere Beschilderungen/Markierungen manchmal wünschenswert, jedoch mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) leider nicht immer vereinbar.
Die Verkehrsbehörde ist gem. § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) verpflichtet, Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies unumgänglich ist. In Ihrer Gesamtheit stellen sich Verkehrszeichen aufgrund vielfältiger örtlicher und individueller Regelungsbedürfnisse als ein mehr oder weniger überschaubarer Schilderwald dar. § 39 Abs. 1 (StVO) wirkt dem entgegen und betont die Verpflichtung zum eigenverantwortlichen Verkehrsverhalten. Können Gefahren bei zweckgerechter Straßennutzung und gebotener Aufmerksamkeit vermieden werden, sind selbst bei schwierigen Verkehrslagen zusätzliche oder ergänzender Hinweise durch Verkehrszeichen entbehrlich. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes Verkehrszeichen erreicht wird. Leider kommt es immer wieder vor, dass Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern ignoriert werden. Daran ändert auch eine weitere Beschilderung nichts.
Hinsichtlich der erwähnten Geschwindigkeitsüberschreitungen ist die Stadt Hürth als mittlere kreisangehörige Stadt nicht für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig. Hier möchte ich Sie an die Polizei bzw. den Rhein-ErftKreis verweisen, da Geschwindigkeitskontrollen in deren Zuständigkeitsbereich liegen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.
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