Verkehrschaos auf der Beselerstraße
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Vielen Dank für Ihre Eingabe zur verkehrlichen Situation in der Beselerstraße sowie Ihre Verbesserungsvorschläge um diese zu verbessern.
Zunächst einmal möchten wir auf das Verkehrskonzept Efferen hinweisen, welches ab diesem Jahr erarbeitet werden soll und sich zurzeit in der Ausschreibung befindet. Im Rahmen dieses Verkehrskonzeptes wird es voraussichtlich ab Mitte diesen Jahres die ersten Beteiligungsmöglichkeiten geben.
Unabhängig von dem anstehenden Verkehrskonzept Efferen haben Verkehrszählungen im letzten Jahr, zuletzt im Herbst, keine übermäßige Verkehrsbelastung durch Lkw ergeben. Auch ist die Straße nicht grundsätzlich zu eng, sondern wird vielmehr durch das Parken am Fahrbahnrand zusätzlich eingeschränkt. Eine mögliche Lösung des beschriebenen Problems könnte die Schaffung von ausreichenden Ausweichmöglichkeiten sein, welche durch die Ordnung des Parkens am Fahrbahnrand mittels Markierungen realisiert werden könnten. In der Vergangenheit wurde die Markierung der Parkstände im Rahmen der Straßenausbaumaßnahme 2008 von der bei der Bürgerinformation anwesenden Bürgerschaft jedoch abgelehnt.
Auch die Forderung nach einer Einbahnstraße ist durchaus verständlich. Jedoch kann die Einrichtung einer Einbahnstraße neben den gewünschten Effekten auch unerwünschte Effekte haben. Neben einer Verlagerung des Verkehrs auf die umliegenden Wohnstraßen führen Einbahnstraßen auch dazu, dass schneller gefahren wird, da eine bremsende Wirkung durch den entgegenkommenden Begegnungsverkehr ausbleibt.
Somit müssen die unterschiedlichen Effekte der verschiedenen Lösungsmöglichkeiten gegeneinander abgewogen werden und der Lösungsvorschlag anschließend von einer Großzahl der Anliegerinnen und Anliegern mitgetragen werden. Hierzu soll das eingangs erwähnte Verkehrskonzept Efferen dienen.
Zu Ihrer Anregung auf der Beselerstraße Fußgängerüberwege einzurichten ist anzumerken, dass hier die Richtlinien zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen zu beachten ist. Diese gibt vor, dass z. B. an der Stelle, an der ein Fußgängerüberweg errichtet werden soll, bestimmte Querungszahlen von Fußgängern (50 pro Spitzenstunde) vorliegen müssen. Diese Zahlen werden im Verlauf der Beselerstraße nicht erfüllt. Des Weiteren sind im Bereich von Tempo 30-Zonen Fußgängerüberwege in der Regel entbehrlich.
An dem Knotenpunkt Beselerstraße/Kochstraße sind Fußgängerüberwege vorhanden und an der Einmündung Beselertraße/Bachstraße ist eine Ampelanlage. Weitere Fußgängerüberwege sind in der Beselerstraße aus den vorgenannten Gründen nicht vorgesehen.
Bezüglich Ihrer Bitte in der Beselerstraße eine Geschwindigkeitsanzeigetafel zu installieren ist anzumerken, dass diese in der Regel nur im Bereich von Schulen (wie z. B. Im Wiesengrund) und Kindergärten und auch nicht dauerhalft installiert werden.
Für Blitzerkontrollen ist der Rhein-Erft-Kreis zuständig. Bei der Einrichtung von Messstellen hat der Rhein-Erft-Kreis einen Erlass des Innenministerium vom zu beachten. Eine offensichtliche Geschwindigkeitsüberschreitung, die den Maßstäben des vorgenannten Erlasses des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen, konnte nicht festgestellt werden.
Die Geschwindigkeitsmessanlagen – unabhängig ob stationär oder mobil – müssen so eingestellt werden, dass sie erst ab einer bestimmten Überschreitung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auslösen. Die V85 an der genannten Stelle liegt jedoch bei 36 km/h, so dass der Rhein-Erft-Kreis, als zuständige Behörde für die Einrichtung bzw. Aufstellung solcher Messanlagen, aufgrund der vorgenannten Ausführungen das Aufstellen eines Radarwagens ablehnen würde.
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